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NWB Nr. 35 vom Seite 3077 Fach 10 Seite 1187

BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1996

von Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Heinrich Hübner, Stuttgart

Erwerb von Todes wegen § 3 ErbStG

1. Zur Bindungswirkung eines Erbscheins

(BStBl 1996 II S. 242; LX 132546) betr. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974.

Hinweis: Petzoldt, KFR F. 10 ErbStG § 3, 1/96, S. 185; Hartmann, UVR 1996 S. 267; Mößlang, UVR 1996 S. 153, 155; Rößler, DStZ 1996 S. 575.

Der Erblasser hatte ein Testament hinterlassen, in dem er sein Vermögen detailliert auf verschiedene Personen verteilte. Die Bedachten schlossen eine Vereinbarung, die auf einer Ermittlung der Wertverhältnisse der zugewandten Gegenstände und Schulden beruhte und in der sie auf der Grundlage dieser Wertverhältnisse ”Erbquoten” festlegten. Sie beantragten und erhielten einen gemeinschaftlichen Erbschein mit dem vereinbarten Inhalt. Auf der Grundlage des Erbscheins erfolgte die Festsetzung der Erbschaftsteuer gegen die Klägerin, die im Anschluß an eine Außenprüfung geändert wurde. Die Außenprüfung hatte zu einem höheren erbschaftsteuerlichen Wert des Betriebsvermögens des Erblassers und damit insgesamt zu einem höheren Nachlaßwert geführt. FA und FG sahen sich an den Erbschein und die darin ausgewiesene Erbquote der Klägerin gebunden.

Der BFH verweist zutreffend auf die zivilrechtliche Rechtslage, wonach eine testa...