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NWB Nr. 22 vom Seite 1699 Fach 18 Seite 3173

Die Besteuerung der Personengesellschaften in der Praxis

von Richter am BFH Dr. Arno Bordewin, München

Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die im Jahre 1991 veröffentlichten Entscheidungen des BFH zur ertragsteuerlichen Behandlung der PersGes (Mitunternehmerschaften).

I. Voraussetzungen der Mitunternehmerschaft

1. Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften

Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben nach BV-Mehrung in Gestalt eines Totalgewinns. Bei einer PersGes muß die Gewinnerzielungsabsicht auf eine Mehrung des BV der Gesellschaft einschließlich des Sonder-BV der Gesellschafter gerichtet sein. Deshalb kann ein Tätigwerden der Gesellschaft lediglich in der Absicht, ihren Gesellschaftern durch Verlustzuweisungen ESt-Ersparnisse zu vermitteln, keine Gewinnerzielungsabsicht begründen (vgl. § 15 Abs. 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1984 v. 22. 12. 83, BStBl 1984 I S. 15; und BFH, GrS v. , BStBl II S. 751, 765 ff.).

Nach dem (BStBl 1991 II S. 564) ist bei einer ”Verlustzuweisungsgesellschaft” zu vermuten (Anscheinsbeweis), daß sie zunächst keine Gewinnerzielungsabsicht hat, sondern lediglich die Möglichkeit einer späteren Gewinnerzielung (gleichsam zähneknirschend) in Kauf nimmt. Bei einer solchen Gesellschaft könne eine Gewinnerzielungsabsicht i. d. R. erst von dem Zeitpunkt an angenomme...