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NWB Nr. 10 vom Seite 724

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Steuerliche Erleichterungen für Behinderte

von Regierungsdirektor Dr. Karl-Heinz M. Bauer, Dillingen

Behinderte bzw. Eltern behinderter Kinder haben eine Vielzahl von Belastungen zu tragen, die zwar durch das Steuerrecht nicht kompensiert, aber zumindest steuerlich etwas berücksichtigt werden. Steuerliche Erleichterungen finden sich im KraftSt-, im VSt-, im GrSt-, im USt- und im ESt-Recht.

I. Kraftfahrzeugsteuerrecht

Gem. § 3a KraftStG sind in vollem Umfang Fahrzeuge steuerbefreit, die von Schwerbehinderten gehalten werden, die durch einen amtlichen Ausweis mit den Merkzeichen ”H”, ”Bl” oder ”aG” ihre Behinderung nachweisen. Eine Steu-S. 725erermäßigung von 50 v. H. der KraftSt erhält, wer durch einen Ausweis i. S. des SchwbG oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweist, daß er die Voraussetzungen des § 59 SchwbG erfüllt (i. d. R. mit dem Merkmal ”G”). Vor Erteilung der Steuerermäßigung fordert das FA jedoch die Erklärung, daß der Schwerbehinderte das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Verkehr nicht in Anspruch genommen hat. Voraussetzung für die St...