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NWB Nr. 2 vom Seite 101

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Unwirksamkeit eines Haftungsbescheids wegen Unwirksamkeit eines Aussetzungszinsbescheids?

von Städt. Rechtsdirektor Norbert Meier, Essen

I. Ausgangsfall

Zur Verdeutlichung der angesprochenen Problematik soll von folgendem Beispielsfall ausgegangen werden:

Die X-OHG hat aus den Jahren 1988-1990 GewSt-Rückstände in Höhe von insgesamt 9 000 DM. Diese Beträge waren bereits zum März 1992 fällig, sind aber aufgrund eines anhängigen Rechtsbehelfsverfahrens beim FA sowohl bei diesem als auch beim Stadtsteueramt in der Vollziehung ausgesetzt worden. Nach Rücknahme der Einsprüche durch die X-OHG im Januar 1993 hat das FA die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide im Februar 1993 widerrufen. Das Stadtsteueramt hat ebenfalls die Aussetzung der Vollziehung für die o. g. Kalenderjahre im März 1993 aufgehoben und die Beträge zum wieder fällig gestellt. Darüber hinaus wurden mit Bescheid vom Aussetzungszinsen festgesetzt.

Die X-OHG war jedoch im Zeitpunkt der Geltendmachung der GewSt-Beträge bzw. der Aussetzungszinsen nicht mehr existent, da sie im Mai 1993 wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht wurde. Da auch keine Beitreibungsmöglichkeiten bei d...