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NWB Nr. 15 vom Seite 1220

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Unentgeltliche Dienstleistungen zugunsten einer Personengesellschaft

von Regierungsoberrat Winfried Hartmann, Mainz/Wiesbaden

I. Problemstellung der unentgeltlichen Dienstleistung

Herr R bezog als leitender Angestellter einer Familien-GmbH & Co. KG bis 1975 ein Bruttogehalt von monatlich 5 000 DM. Kommanditisten der Gesellschaft waren seine Ehefrau E, gleichzeitig auch Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH, und sein Sohn S. Am sagte ihm die KG anstelle des Gehalts eine Invaliditätsrente und ein ab dem sechzigsten Lebensjahr zu zahlendes Ruhegeld zu, jedoch mit dem Vorbehalt einer Änderung oder Aufhebung bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft bzw. Nichtanerkennung durch die FinVerw. R war damals 43 Jahre alt. Nachdem das FA die aufgrund dieser Zusage gebildete Pensionsrückstellung mit nach Betriebsprüfung bestandskräftig gewordenen Änderungsbescheiden bis einschließlich 1982 nicht akzeptierte, vereinbarten R und die KG Ende 1984 die Aufhebung der Versorgungszusage, die Wiederaufnahme der monatlichen Zahlungen von je 5 000 DM sowie ein zusätzliches Gehalt in gleicher Höhe bis zur Tilgung sämtlicher Gehaltsnachforderun...