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NWB Nr. 35 vom Seite 2837

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Zur Berücksichtigung der Verjährungseinrede bei der Geltendmachung von Gewerbesteueransprüchen gegenüber ehemaligen Gesellschaftern einer aufgelösten Gesellschaft

von Städt. Rechtsdirektor Norbert Meier, Essen

I. Ausgangsfall

Zur Verdeutlichung der angesprochenen Problematik soll von folgendem Beispielsfall ausgegangen werden:

Die Gewerbesteuer bezüglich der X-GmbH & Co. KG i. L. für den Erhebungszeitraum 1980 ist im Juli 1985 fällig geworden. Der Festsetzung ist fristgerecht widersprochen worden, und zwar vom Liquidator der X-GmbH & Co. KG i. L., da diese ihre gewerbliche Tätigkeit im November 1981 aufgegeben und sich nach der Handelsregisterlöschung im Oktober 1982 in Liquidation befindet. Sowohl bezüglich des Grundlagenbescheides (Gewerbesteuermeßbescheid) als auch im Hinblick auf den Folgebescheid (Gewerbesteuerbescheid) ist vom Liquidator der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt worden. Beiden Anträgen ist im Oktober 1985 entsprochen worden. Nach Beendigung des vom Liquidator betriebenen Streitverfahrens beim FG sind die Aussetzungsbescheide im April 1995 aufgehoben worden. Da die Steuerschul...