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NWB Nr. 40 vom Seite 3628

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Einkommensgrenze beim Kindergeld für erwachsene Kinder

von Finanzrichter Dr. Michael Balke, Hannover/Dortmund

I. Besondere Benachteiligung von Familien mit mittlerem und geringem Einkommen

Nach verschiedenen Entscheidungen des BVerfG zum Familienexistenzminimum hat sich der Gesetzgeber entschlossen, ab 1996 das Kindergeld zusammen mit dem Kinderfreibetrag im ESt-Recht zu regeln. Hierbei hat er im Gegensatz zum früheren Kinderfreibetragsrecht die Gewährung von Kindervergünstigungen an die Eltern von der Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze (Bedürfnisgrenze) bei den erwachsenen Kindern abhängig gemacht. Danach erhalten Eltern für zwischen 18 und 27 Jahre alte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, nur dann Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge, wenn die Kinder eine bestimmte Einkommensgrenze (derzeit 13 500 DM im Jahr) nicht überschreiten. Mit dem ÜberschreitenS. 3629dieser Einkommensgrenze durch die Kinder wird vom Gesetzgeber typisierend angenommen, dass die Eltern keine Unterhaltslasten mehr gegenüber ihren Kindern zu tragen haben, folglich eine durch Kindervergünstigungen auszugleichende wirtschaftliche Belastung der Eltern nicht mehr besteht.

Besonders b...