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BdF - S 7100

§ 1 UStG Umsatzbesteuerung der vom Verfügungsberechtigten erbrachten Leistungen nach dem Vermögensgesetz in den neuen Ländern

Mit dem am in Kraft getretenen Vermögensrechtsanpassungsgesetz v. (BGBl I S. 895) ist § 7 Abs. 7 VermG dahingehend geändert worden, daß der Verfügungsberechtigte bei Rückübertragung eines Grundstücks auf den Alteigentümer gegen den Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Nutzungsentgelten auch mit den seit dem entstandenen Verwaltungskosten in Höhe der in § 26 Abs. 2 und 3 der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Höchstbeträge je Wohnung oder gewerblich genutzte Einheit bzw. Fläche aufrechnen kann.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wird die Auffassung vertreten, daß in dem Verhältnis zwischen Verfügungsberechtigten und Berechtigten gem. § 7 Abs. 7 des Vermögensgesetzes kein umsatzsteuerbarer und ustpfl. Leistungsaustausch bewirkt wird.

Die Verwaltungskosten sind ustl. nicht als Entgelte für Leistungen des Verfügungsberechtigten anzusehen, sondern dienen lediglich als Rechengröße bei der Ermittlung eines evtl. Herausgabeanspruchs des Restitutionsberechtigten.

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