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BFH Urteil v. - VI 49/61 S BStBl 1962 III S. 386

Gesetze: EStG 1957 § 10d

Leitsatz

Einen in der Person des Erblassers entstandenen und von diesem gemäß § 10d EStG absetzbaren Verlust kann der Erbe absetzen, soweit der Erblasser den Verlust noch hätte geltend machen können.

Der Senat folgt der einschränkenden Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in dieser Frage nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 386
MAAAA-89983

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