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BFH Urteil v. - VI R 242/69 BStBl 1972 II S. 177

Gesetze: EStG § 33

Krankheitskosten keine außergewöhnliche Belastung, soweit Bezüge aus einer Krankenhaustagegeldversicherung gegenüberstehen

Leitsatz

Bei der Prüfung, ob ein Steuerpflichtiger durch Krankheitskosten außergewöhnlich belastet ist (§ 33 EStG), sind zwar nicht die Bezüge aus einer Krankentagegeldversicherung, wohl aber die Bezüge aus einer Krankenhaustagegeldversicherung zu berücksichtigen, und zwar insoweit, als Krankenhauskosten angefallen sind (Abweichung von dem Urteil VI 231/60 U vom , BFH 73, 687, BStBl III 1961, 516).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 177
DAAAA-90727

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