RVG § 9 Vorschuss
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte i.d.F. 14.12.2024
[2] § 486 Anzahlungsverbot
vor Vertragsschluss in Textform auf das Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist sowie auf das Anzahlungsverbot nach