RVG § 9 Vorschuss
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte i.d.F. 14.12.2024
[2] § 486 Anzahlungsverbot
vor Vertragsschluss in Textform auf das Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist sowie auf das Anzahlungsverbot nach
für Verbindlichkeiten, die unverzinst sind, eine Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten aufweisen und nicht auf einer Anzahlung oder Vorauszahlung beruhen.