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ZFA Nr. 6 vom Seite 17

Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten (Teil II)

Katharina Grund

Chirurgische Leistungen können nicht nur bei der Zahnentfernung berechnet werden, sondern auch dann, wenn der Eingriff der Zahnerhaltung dient. Hierbei kann die Behandlung direkt am Zahn, z. B. bei der WR erfolgen, aber auch in der Umgebung des Zahns, z. B. am Knochen oder an der Gingiva. Die Richtlinien für den chirurgischen Teil des BEMA gelten auch für die zahnerhaltenden Maßnahmen.

Exzision

Die Exzision ist die Position, die bei den chirurgischen Behandlungen wohl am häufigsten vorkommt.


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Exz1 – Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe, für das Gebiet eines Zahnes
Abrechenbar:
  • Für das Durchtrennen von Zahnfleischfasern
  • Für eine Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe bei einer Präparation
Nicht abrechenbar:
Neben anderen chirurgischen Leistungen in demselben Gebiet.

Bei einer Exzision werden Zahnfleischfasern durchtrennt oder es wird Gewebe entfernt. Bei den Zahnfleischfasern ist es für die Berechnung wichtig, dass diese tatsächlich durchtrennt und nicht nur verdrängt werden.

Muss Gewebe entfernt werden, z. B. Granulationsgewebe, oder es wird eine Papillektomie durchgeführt, können wir die Exz1 berechnen. Bei der Ber...

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