Verena Bettermann, Sina Dorothea Hankofer, Ute Lomb , Nicole Nolte, Tina Ried, Ulrich ter Voert

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-470-66112-4

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Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8 (2. Auflage)

5. Erfassung der Umsatzsteuer

5.1 Umsatzsteuerpflicht

Nach § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Umsatzsteuer zu bezahlen auf

  • alle Lieferungen und sonstige Leistungen

  • die Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer)

  • innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (d. h. innerhalb der Europäischen Union).

Jeder Kaufmann berechnet somit zum Wert der verkauften Lieferung oder Leistung zusätzlich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Warenwert ermittelt. Dabei gilt nach § 12 UStG zurzeit ein Prozentsatz von 19 %. Die eingenommene Umsatzsteuer ist nach Verrechnung mit der selbst gezahlten Mehrwertsteuer an das Finanzamt zu zahlen und wird deshalb auch als durchlaufender Posten bezeichnet.

Ein ermäßigter Steuersatz von 7 % gilt nach § 12 UStG Anlage 2 für:

  • landwirtschaftliche Produkte

  • Nahrungsmittel, die nicht im Lokal verzehrt werden

  • Holz zum Eigenverbrauch, wie Brennholz

  • Bücher, Zeitungen und Ähnliches

  • Kunstgegenstände.

Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht werden in § 4 UStG genannt, dazu gehören z. B.:

  • Exporte

  • Vermittlung und Verwaltung von Krediten und Versicherungen

  • langfristige Vermietung

  • Heilbehandlungen auf Verordnungen eines Arztes oder eines Heilpraktikers.S. 135

Häufiger wird der Begriff Mehrwertsteuer verwendet, der allerdings genau dasse...

Kaufleute für Büromanagement – Infoband 2 – Lernfelder 5-8

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