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BFH Urteil v. - VIII R 120/75 BStBl 1979 II S. 57

Gesetze: AO § 222 Abs. 1 Nrn. 1 und 2

Endgültige Steuerfestsetzung bei unklaren, aber nicht weiter aufklärbaren Verhältnissen steht einer Änderung aufgrund später bekanntwerdender Tatsachen nicht entgegen

Leitsatz

Bei unklaren, aber zur Zeit nicht weiter aufklärbaren tatsächlichen Verhältnissen darf der Steuerpflichtige nicht darauf vertrauen, das FA werde statt eines endgültigen Steuerbescheides einen vorläufigen Steuerbescheid erlassen; aus dem Ergehen eines endgültigen Steuerbescheides ist nicht zu schließen, das FA werde später bekanntwerdende Tatsachen nicht verwerten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 57
GAAAA-91442

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