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BFH Urteil v. - I R 106/76 BStBl 1979 II S. 716

Gesetze: KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6KStG § 6 Abs. 1EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3

Für die Aufgabe von Verpachtungsbetrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts reicht eine Aufgabeerklärung nicht aus

Leitsatz

1. Verpachtungsbetriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts können nicht durch Aufgabeerklärung entsprechend den für die Verpachtung von Betrieben natürlicher Personen geltenden Grundsätzen aufgegeben werden.

2. Die in dem verpachteten Betriebsvermögen (1.) enthaltenen stillen Reserven werden erst dadurch aufgelöst, daß die Verpachtung als solche aufgegeben wird, insbesondere durch entgeltliche Veräußerung des verpachteten Betriebs.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 716
NAAAA-91457

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