Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 56/77 BStBl 1981 II S. 498

Gesetze: BewG 1965 §§ 68, 33, 69

Bewertung von land- und forstwirtschaftlich (gärtnerisch) genutzten Grundstücksflächen in sogen. Naherholungsgebieten; Zuordnung der Flächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Grundvermögen

Leitsatz

1. Die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung des Grundvermögens vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ergeben sich aus §§ 68, 33 BewG 1965. § 69 BewG ist eine Ausnahmevorschrift zu § 33 BewG.

2. Diese Abgrenzung ist für in einem sog. Naherholungsgebiet liegende landwirtschaftlich (gärtnerisch) genutzte Grundstücke in einem vergleichenden Verfahren zwischen den Nutzungen eines solchen Grundstücks und denen eines durchschnittlichen Haupterwerbsbetriebs gleicher Nutzungsart unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls durchzuführen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 498
BAAAA-91636

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen