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BFH Urteil v. - II B 35/85 BStBl 1986 II S. 282

Gesetze: BewG § 33BewG § 110 Abs. 1 Nr. 8

Zur Bewertung von landwirtschaftlichen Flächen, die der privaten Tierhaltung (Liebhaberei) dienen, und zur bewertungsrechtlichen Zuordnung dieser Tierhaltung

Leitsatz

1. Landwirtschaftlich genutzte Flächen, die der privaten Tierhaltung (Liebhaberei) dienen, gehören bewertungsrechtlich unter den Voraussetzungen des § 33 BewG zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.

2. Ausschließlich zu privater Freizeitgestaltung gehaltene Tiere sind unter den Voraussetzungen des § 110 Abs. 1 Nr. 8 BewG beim sonstigen Vermögen zu erfassen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 282
XAAAA-92148

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