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BFH Urteil v. - V R 100/80 BStBl 1982 II S. 292

Gesetze: AO 1977 § 124 Abs. 2AO 1977 § 130 Abs. 1FGO § 68

Folgen der Teilrücknahme eines Haftungsbescheids

Leitsatz

Wird die Haftungssumme durch Änderungsbescheid herabgesetzt, weil sich die zugrundeliegende Steuerschuld vermindert hat, liegt eine Teilrücknahme i.S. des § 130 Abs. 1 AO 1977 vor, die den Bestand des ursprünglichen Haftungsbescheides in dem von der Teilrücknahme nicht betroffenen Umfang nicht berührt (§ 124 Abs. 2 AO 1977). Zur Fortführung eines gegen den ursprünglichen Haftungsbescheid eingeleiteten Klageverfahrens bedarf es deshalb keines Antrages nach § 68 FGO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 292
KAAAA-91701

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