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NWB Nr. 47 vom Seite 3327

beSt(ens) auf die Nutzung des elektronischen Steuerberaterpostfachs vorbereitet

Notwendige technische und kanzleiorganisatorische Schritte vor dem „Go-Live“ der Steuerberaterplattform

Anna-Lena Kalb

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) richtet für alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Berufsausübungsgesellschaften ein Nutzungskonto auf der Steuerberaterplattform und ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) ein. Danach erhalten die Berufsangehörigen einen Registrierungsbrief, der voraussichtlich im ersten Quartal 2023 alphabetisch in Tranchen versendet wird. In wenigen Wochen – mit der Einrichtung des beSt ab dem – unterliegen auch Steuerberater erweiterten Pflichten, u. a. der Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs im Rahmen der gerichtlichen Kommunikation. Höchste Zeit also, sich mit den neuen Gegebenheiten vertraut zu machen, um beSt(ens) auf die Nutzung des Postfachs vorbereitet zu sein.

I. Pilotphase ist gestartet

[i]Ca. 100 TestpersonenSeit Oktober 2022 werden die Steuerberaterplattform und das beSt pilotiert. An der bis zum laufenden Testphase nehmen ca. 100 Personen teil. Die Steuerberaterplattform und das beSt werden über eine Schnittstelle in die Produktwelt der Fachsoftwarehersteller integriert. Alternativ steht für den Zugriff auf das be...