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BFH Urteil v. - IV R 168/81 BStBl 1983 II S. 375

Gesetze: EStG § 5HGB § 89b

Keine Rückstellung für künftige Ausgleichsverpflichtungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB vor Beendigung des Vertragsverhältnisses

Leitsatz

Der Kaufmann ist handelsrechtlich nicht verpflichtet und damit einkommensteuerrechtlich nicht befugt, für künftige Ausgleichsverpflichtungen gegenüber Handelsvertretern nach § 89b HGB bereits vor Beendigung des Vertragsverhältnisses Rückstellungen zu bilden (Anschluß an , BFHE 132, 273, BStBl II 1981, 266).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 375
YAAAA-91825

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