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BFH Urteil v. - VIII R 97/82 BStBl 1983 II S. 601

Gesetze: EStG § 22 Nr. 4

Kein Abzug mandatsbedingter Aufwendungen als Werbungskosten, wenn Abgeordneter zur Abgeltung des durch das Mandat veranlaßten Aufwandes Aufwandsentschädigung erhält

Leitsatz

Erhält ein Abgeordneter zur Abgeltung des durch sein Mandat veranlaßten Aufwandes (pauschale) Aufwandsentschädigungen, so ist gemäß § 22 Nr. 4 Satz 2 EStG der Abzug jeglicher mandatsbedingter Aufwendungen als Werbungskosten ausgeschlossen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 601
ZAAAA-91855

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