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BFH Urteil v. - IV R 88/80 BStBl 1984 II S. 518

Gesetze: UmwStG 1969 § 22EStG § 16EStG § 34

Zur Einbringung eines freiberuflichen Betriebs nach § 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG 1977)

Leitsatz

Bringt ein Rechtsanwalt, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, seine bisher von ihm allein betriebene Praxis in eine Sozietät ein, die ihren Gewinn ebenfalls nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, so setzt die steuerliche Begünstigung des hierbei erzielten Einbringungsgewinns nach § 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG 1977) voraus, daß das gesamte Betriebsvermögen mit seinem Teilwert in die Sozietät eingebracht und der Einbringungsgewinn auf der Grundlage einer Einbringungs- und einer Eröffnungsbilanz ermittelt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 518
StBp. 2007 S. 362 Nr. 12
IAAAA-91946

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