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BFH Urteil v. - VI R 181/80 BStBl 1984 II S. 693

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1

Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger handelt regelmäßig grob schuldhaft i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO 1977, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 693
BAAAA-91970

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