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BFH Urteil v. - VI R 17/91 BStBl 1993 II S. 80

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2

Regelmäßig kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden neuer Tatsachen bei mangelnden Steuerrechtskenntnissen

Leitsatz

Einen als Kfz-Mechanikermeister und Kfz-Sachverständiger tätigen Steuerpflichtigen trifft regelmäßig kein grobes Verschulden i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977, wenn er es infolge mangelnder Steuerrechtskenntnisse unterläßt, anteilige Kosten seiner Wohnung als Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 80
BFH/NV 1992 S. 65 Nr. 10
GAAAA-94650

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