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NWB Nr. 50 vom

Neue Leistung in der GKV seit dem 1.11.2022: Krankengeld für Begleitpersonen

Gerald Eilts

Mit dem Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Tierarzneimittelgesetz – TAMG) v.  (BGBl 2021 I S. 4530) wurde Personen, die einen behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt begleiten, ein Anspruch auf Krankengeld eingeräumt. Die Regelung ist am in Kraft getreten. Arbeitgeber müssen sich darauf einstellen, dass sie mit entsprechenden Wünschen nach Freistellung von der Arbeit konfrontiert werden.

Ansprüche der Begleitperson gegenüber ihrem Arbeitgeber

[i]Keine Entgeltfortzahlung, aber FreistellungsanspruchAnders als bei eigener Arbeitsunfähigkeit besteht für einen Arbeitnehmer, der (nur) Begleitperson ist, kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 1 EFZG) gegen seinen Arbeitgeber, wohl aber ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Dieser bezüglich seiner Dauer nicht beschränkte Anspruch kann vom Arbeitgeber vertraglich weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

[i]NachweisAls Nachweis für den Arbeitgeber, dass die Freistellung tatsächlich „zweckgebunden“ verwendet wurde, können sich die betroffenen Beschäftigten den tatsächlichen Aufenthalt ...