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BFH Urteil v. - VIII R 304/81 BStBl 1984 II S. 785

Gesetze: AO 1977 § 129AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2AO 1977 § 179 Abs. 3

Übernimmt das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen, der nicht aus der Steuererklärung erkennbar war, liegt keine offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 129 AO vor

Leitsatz

Eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO 1977 liegt im allgemeinen nicht vor, wenn das FA bei der gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb einen Fehler übernimmt, der in der Steuererklärung enthalten ist, und als Gewinn aus Gewerbebetrieb den Bilanzgewinn einschließlich steuerfreier ausländischer Einkünfte feststellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 785
CAAAA-91987

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