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BFH Urteil v. - VI R 40/83 BStBl 1985 II S. 135

Gesetze: EStG §§ 33, 33a

Von Eltern aufgewendete Kosten des Prozesses eines Kindes zur Erlangung eines Studienplatzes sind Aufwendungen für die Berufsausbildung i. S. des § 33a Abs. 2 EStG

Leitsatz

Prozeßkosten, die Eltern aufwenden, um für ihre Kinder einen Studienplatz in einem Numerus-clausus-Fach zu erstreiten, sind Aufwendungen für die Berufsausbildung i.S. des § 33a Abs. 2 EStG und deshalb keine außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 135
RAAAA-92004

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