Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-EV Nr. 1 vom Seite 13

Ausländisches Erbstatut ohne Pflichtteilsrecht verstößt gegen deutschen ordre public

Konsequenzen aus

Dr. Rüdiger Werner

Die Testierfreiheit des Erblassers wird durch das Pflichtteilsrecht stark eingeschränkt. Die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten können die Erben finanziell massiv belasten. Damit stellt sich bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge nach wie vor das Problem, wie die durch das Pflichtteilsrecht bewirkten Beschränkungen durch kautelarjuristische Maßnahmen eingeschränkt werden können. Bislang bestand eine der insoweit bestehenden Optionen in der kollisionsrechtlich grundsätzlich zulässigen Wahl eines (ausländischen) Erbstatuts, das einen weitestgehenden Ausschluss der Abkömmlinge vom Vermögen des Erblassers erlaubte. Spätestens seitdem das BVerfG dem Pflichtteilsrecht Verfassungsrecht zuerkannt hat, stellt sich jedoch die Frage, ob eine solche Rechtswahl nicht gegen den ordre public verstößt. Ein jüngst ergangenes stellt genau dies fest. Es stellt sich die Frage nach den sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Kernaussagen
  • Nach deutschem Recht bestehende Pflichtteilsansprüche können nicht dadurch umgangen werden, dass ein ausländischer Staatsangehöriger nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO sein Heimatrecht wählt, das ent...