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BFH Urteil v. - VIII R 284/83 BStBl 1986 II S. 481

Gesetze: EStG 1971 § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG 1971 § 11 Abs. 2EStG 1971 § 20 Abs. 1 Nr. 1KStG 1969 § 6 Abs. 1 Satz 2

Zur Abgrenzung zwischen Kreditgewährung und verdeckter Gewinnausschüttung bei Zahlungen einer Kapitalgesellschaft für private Zwecke ihres Gesellschafters

Leitsatz

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft für private Zwecke ihres Gesellschafters sind Kreditgewährung und nicht verdeckte Gewinnausschüttung, wenn sie von vornherein auf einem bei der Gesellschaft für den Gesellschafter geführten Verrechnungskonto festgehalten werden und von Anfang an Darlehensrückzahlung gewollt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 481
YAAAA-92191

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