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BFH Urteil v. - IX R 2/79 BStBl 1986 II S. 674

Gesetze: EStG 1975 § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG 1975 § 12 Nr. 2EStG 1975 § 22 Nr. 1

Lebenslängliche Versorgung gegen Verzicht auf Zugewinnausgleich als dauernde Last

Leitsatz

Verpflichtet sich ein Ehegatte in einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, den anderen Ehegatten lebenslänglich zu versorgen, während dieser dafür auf seinen Zugewinnausgleichsanspruch verzichtet, so kann der Verpflichtete seine wiederkehrenden Versorgungsleistungen als dauernde Last nur insoweit abziehen, als ihr Wert denjenigen des Zugewinnausgleichsanspruchs übersteigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 674
UAAAA-92217

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