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BFH Urteil v. - VIII R 325/84 BStBl 1987 II S. 195

Gesetze: AO 1977 §§ 18, 19, 26, 127, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

Abweichende Zuständigkeit für Betrieb und für Steuern vom Einkommen eines Einzelunternehmers im Veranlagungszeitpunkt als Voraussetzung für Gewinnfeststellung

Leitsatz

Eine gesonderte Gewinnfeststellung für Einzelunternehmer nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO 1977 ist nur zulässig, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung das Betriebs-Finanzamt nicht auch für die Steuern vom Einkommen zuständig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 195
WAAAA-92290

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