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BFH Urteil v. - IV B 76/86 BStBl 1987 II S. 481

Gesetze: AO 1977 §§ 160, 90 Abs. 2

Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer Domizilgesellschaft; erhöhte Mitwirkungspflicht bei Einschaltung einer ausländischen Domizilgesellschaft

Leitsatz

1. Als Empfänger von Ausgaben i. S. des § 160 (Abs. 1) Satz 1 AO 1977 kann anstelle der im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft die hinter ihr stehende Person oder Personenmehrheit anzusehen sein.

2. Zur erhöhten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen nach § 90 Abs. 2 AO 1977 bei Einschaltung einer ausländischen Domizilgesellschaft.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 481
BFH/NV 1987 S. 13 Nr. -1
CAAAA-92356

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