Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

7. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-482-51687-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 203 Kapitalisierungsfaktor

Hofmann (September 2023)

A. Für Bewertungsstichtage bis zum

1Der in § 203 BewG definierte Kapitalisierungsfaktor gilt ausschließlich für das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199202 BewG). Er setzt sich zusammen aus einem variablen Basiszinssatz und einem pauschalen Zuschlag von 4,5 % (§ 203 Abs. 1 BewG). Der Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes bildet den Kapitalisierungsfaktor (§ 203 Abs. 3 BewG).

2Abzuleiten ist der variable Basiszinssatz aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen (§ 203 Abs. 2 Satz 1 BewG). Es handelt sich hierbei grds. um eine risikolose Kapitalmarktanlage. Maßgebend ist der Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet (§ 203 Abs. 2 Satz 2 BewG). Dieser wird durch das BMF im BStBl veröffentlicht. Dem derart auf den jeweils ersten Börsentag des Jahres fixierte Basiswert kommt eine gewisse Dauerwirkung zu: Er ist für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage dieses Jahres anzuwenden (§ 203 Abs. 2 Satz 3 BewG).

Die Deutsche Bundesbank hat aus den Zinsstrukturdaten

  • auf den einen Wert von 1,10 %,

  • auf den einen Wert von 0,99 %

  • auf den einen Wert von 2,59 %

  • auf den

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

Erwerben Sie diesen Kommentar kostenpflichtig im Shop.