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BFH Urteil v. - II R 102/85 BStBl 1988 II S. 113

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 1AO 1977 § 194 Abs. 1AO 1977 § 196AO 1977 § 199 Abs. 1AO 1977 § 208 Abs. 1 und 3AO 1977 § 385 Abs. 1AO 1977 § 386 Abs. 1 und 2AO 1977 § 393 Abs. 1 Satz 1 und 2BpO(St) § 4 Abs. 1 und 2BpO(St) § 9

Anordnung einer Außenprüfung zur Feststellung, ob und inwieweit Steuern hinterzogen oder leichtfertig verkürzt wurden; ermessensgerechte Ausdehnung des Prüfungszeitraums bei Verdacht einer Steuerstraftat

Leitsatz

Die Anordnung einer Außenprüfung ist auch zulässig, soweit ausschließlich festgestellt werden soll, ob und inwieweit Steuerbeträge hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind. Eine sich insoweit gegenseitig ausschließende Zuständigkeit von Außenprüfung und Steuerfahndung besteht nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 113
NAAAA-92468

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