Ewald Ickstadt, Marvin Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

11. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01002-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-10941-1

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (11. Auflage)

V

1 Ver.di

→ Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

2 Verbandskörperschaft

ist eine → Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der die Mitglieder → juristische Personen sind, die sich zum Erreichen eines öffentlichen Zweckes zusammengeschlossen haben, z. B. kommunale Zweckverbände, Umlandverbände.

3 Verbraucher

ist nach der Legaldefinition des § 13 des → Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede → natürliche Person, die ein → Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4 Verbraucherpreisindex

dient insbesondere zur Messung der Geldwertstabilität. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex wird monatlich vom → Statistischen Bundesamt durch einen sogenannten Warenkorb bemessen, der 650 Güterarten umfasst und sämtliche von privaten Haushalten in Deutschland gekauften Waren und Dienstleistungen repräsentiert.

5 Verbrauchsgüter

sind solche → Güter (Konsum- oder Produktionsgüter), die nur eine einmalige Nutzung gestatten und dabei als selbstständiges Gut untergehen oder verbraucht werden (z. B. Nahrungsmittel, Toilettenpapier).

6 Verbrauchsgüterkauf

ist nach der Legaldefinition des § 474 Abs. 1 Satz 1 des (

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