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BFH Urteil v. - GrS 1/87 BStBl 1989 II S. 164

Gesetze: EStG 1981 §§ 26, 26a, 26b, 32a Abs. 5EStG 1981 § 33a

Unterhaltsleistungen eines Ehegatten an den von ihm nicht dauernd getrennt lebenden, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen anderen Ehegatten können als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbar sein

Leitsatz

Unterhaltsleistungen eines Ehegatten an den von ihm nicht dauernd getrennt lebenden, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen anderen Ehegatten können als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbar sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 164
JAAAA-92747

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