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BFH Urteil v. - II R 150/85 BStBl 1989 II S. 237

Gesetze: ErbStG 1974 § 2 Abs. 1 Nr. 1 dErbStG 1974 § 20 Abs. 1AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 174 Abs. 3AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2BewG § 3

Gesamthandsgemeinschaft kann Erwerber und damit Steuerschuldner i. S. des § 20 Abs. 1 ErbStG sein

Leitsatz

Erwerber und damit Steuerschuldner i. S. des § 20 Abs. 1 ErbStG 1974 kann auch eine Gesellschaft zur gesamten Hand sein (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 237
BFH/NV 1989 S. 11 Nr. 3
WAAAA-92773

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