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BFH Beschluss v. - II B 100/91

Der Vater der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Beschwerdegegnerin) "übertrug" durch notariell beurkundeten Vertrag vom 15. September 1989 der Beschwerdegegnerin sowie ihrem Bruder "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) "im Wege vorweggenommener Erbfolge" ein bebautes Grundstück sowie Teileigentum. In derselben Vertragsurkunde wurde die Auflassung erklärt und ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen, in dem "die Rechtsverhältnisse der zum Zwecke des Erwerbs, der Verwaltung und der Nutzung des übertragenen Grundbesitzes gegründeten GbR" geregelt wurden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 784
BFH/NV 1992 S. 784 Nr. 12
OAAAB-32859

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