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BFH Urteil v. - X R 20/95 BStBl 1997 II S. 791

Gesetze: AO 1977 § 124 Abs. 1 Satz 2AO 1977 § 165 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3BGB § 133

Vorläufigkeitserklärung ,,hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen'' erstreckt sich nur auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 3 EStG

Leitsatz

Hat das FA die Steuerfestsetzung ,,im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen'' gemäß § 165 Abs. 1 AO 1977 für vorläufig erklärt, erstreckt sich die Vorläufigkeit nicht auf die Frage, ob der Steuerpflichtige zum Abzug von Sonderausgaben mit oder ohne Kürzung des Vorwegabzugs berechtigt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 791
BFH/NV 1997 S. 540 Nr. -1
OAAAA-96036

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