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BFH Urteil v. - VIII R 33/85 BStBl 1989 II S. 458

Gesetze: EStG §§ 16, 34

Anwendung der §§ 16, 34 EStG auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe

Leitsatz

1. §§ 16, 34 EStG sind auch auf im Aufbau befindliche Teilbetriebe anzuwenden, die ihre werbende Tätigkeit noch nicht aufgenommen haben.

2. Ein im Aufbau befindlicher Teilbetrieb liegt erst dann vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen bereits vorhanden sind und bei zielgerechter Weiterverfolgung des Aufbauplanes ein selbständig lebensfähiger Organismus zu erwarten ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 458
BFH/NV 1989 S. 19 Nr. 5
KAAAA-92832

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