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FG Köln Urteil v. - 2 K 1923/20

Gesetze: AO § 169 ff.; EStG § 43; EStG § 44; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; KStG § 32 Abs. 5

Kapitalertragsteuer: Erstattung

Festsetzungsverjährung eines Freistellungsanspruchs nach § 32 Abs. 5 KStG

Leitsatz

1. Für den gemäß § 32 Abs. 5 Satz 1 KStG erforderlichen Antrag auf Kapitalertragsteuererstattung gelten die allgemeinen Verjährungsfristen gemäß §§ 169 bis 171 AO.

2. Die aus §§ 169 bis 171 AO folgende Verjährungsregelung ist mit dem EU-Recht vereinbar.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-39813

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