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BFH Urteil v. - X R 8/86 BStBl 1990 II S. 177

Gesetze: AO 1977 § 155 Abs. 2FGO § 74

Keine Verfahrensaussetzung gem. § 74 FGO, wenn Einspruch zu Recht als unzulässig verworfen wurde

Leitsatz

Ein Verfahren darf nur dann i.S. des § 74 FGO ausgesetzt werden, wenn es zu einer Sachprüfung führen kann. Die Entscheidung, daß ein Einspruch zu Recht als unzulässig verworfen wurde, kann unabhängig vom Ausgang eines anderen, für die Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Verwaltungsakts möglicherweise vorgreiflichen Verfahrens ergehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 177
BFH/NV 1990 S. 4 Nr. 1
GAAAA-93104

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