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BFH Urteil v. - IX R 110/85 BStBl 1990 II S. 462

Gesetze: EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1 bis 2, 12 Nr. 2, 21 Abs. 1EStDV § 82bBGB §§ 95 Abs. 1 Satz 2, 1041, 1043, 1049 i. V. m. 677 ff.

Erhaltungsaufwand für durch mündliche Vereinbarung zur Reparatur verpflichteten Vorbehaltsnießbraucher sofort abziehbare Werbungskosten

Leitsatz

Der Vorbehaltsnießbraucher an einem Mietwohngrundstück, das er seinem Kind geschenkt hat, kann von ihm aufgewandte größere Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand abziehen, wenn er solche Aufwendungen in der Nießbrauchsvereinbarung übernommen hat oder hierzu kraft Gesetzes verpflichtet ist. Für den Inhalt des Nießbrauchs können auch mündliche Abreden bedeutsam sein (Anschluß an Senatsurteil vom IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 462
BFH/NV 1990 S. 35 Nr. 5
PAAAA-93234

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