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BFH Urteil v. - XI R 13/87

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Sie begehren für das Jahr 1980 im Wege des Verlustrücktrages die Herabsetzung ihrer Einkommensteuerschuld wegen Aufwendungen des Jahres 1982, die der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) nicht als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abgezogen hat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 740
BFH/NV 1991 S. 740 Nr. 11
EAAAB-32696

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