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StuB 13/2023 S. 560

Tatsächliche Verständigung – Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Das BMF hat zur Anwendung der tatsächlichen Verständigung in grenzüberschreitenden Sachverhalten Stellung genommen. Danach ist das Instrument nur zurückhaltend anzuwenden. Zugleich wird auf die bestehenden Instrumente der internationalen Verwaltungszusammenarbeit hingewiesen ( :003, NWB QAAAJ-42670).