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Online-Nachricht - Montag, 10.07.2023

DBA Schweiz | Grenzgänger und Nichtrückkehrtage - Auslegung der seit 2019 geltenden Konsultationsvereinbarung (FG)

Ein Nichtrückkehrtag i. S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz liegt insbesondere dann vor, wenn die Rückkehr nach Deutschland aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dabei kommt es auf die Art der Tätigkeit, den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die Entfernung und die Zeitdauer für eine Fahrt zwischen inländischer Wohnung und Beschäftigungsort an und nicht ausschließlich auf die Entfernung zwischen Wohn- und Beschäftigungsort (; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. I B 3/23).

Sachverhalt: Der verheiratete Kläger erzielte im Streitjahr 2019 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Anstellung in der Schweiz. Er hatte einen Wohnsitz im Inland und daneben in der Schweiz eine Ein-Zimmer-Wohnung angemiete...