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BFH Urteil v. - I R 71/89 BStBl 1991 II S. 440

Gesetze: AStG § 18AO 1977 § 149 Abs. 1 Satz 2AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 170AO 1977 § 181 Abs. 2

Hat das FA einen Steuerpflichtigen vor Inkrafttreten des § 18 Abs. 3 AStG n. F. zur Abgabe einer Feststellungserklärung i. S. des § 18 Abs. 1 AStG aufgefordert, so wird der Beginn der Feststellungsfrist gem. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO gehemmt

Leitsatz

Wurde ein Steuerpflichtiger vor Inkrafttreten des § 18 Abs. 3 AStG n.F. von der zuständigen Finanzbehörde zur Abgabe einer gesonderten Feststellungserklärung i.S. des § 18 Abs. 1 AStG aufgefordert, so war er zur Abgabe gemäß § 149 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 mit der Folge gesetzlich verpflichtet, daß sich der Beginn der Feststellungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 richtet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 440
BFH/NV 1991 S. 34 Nr. 6
YAAAA-93646

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