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BFH Urteil v. - VI R 101/87 BStBl 1992 II S. 304

Gesetze: EStG 1981 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 1981 § 12 Nr. 1

Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom privaten Wohnbereich steuerlich nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden

Leitsatz

Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom privaten Wohnbereich steuerlich nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 304
BFH/NV 1992 S. 28 Nr. 5
YAAAA-94015

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