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BFH Urteil v. - X R 136/88 BStBl 1992 II S. 609

Gesetze: EStG 1977 § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG 1977 § 12 Nr. 2

Ein als Gegenleistung für einen empfangenen Geldbetrag gezahlter Unterhalt ist keine als Sonderausgabe abziehbare Last

Leitsatz

Erhält jemand von seinen Eltern einen Geldbetrag und verpflichtet sich, ihnen "als Gegenleistung" Unterhalt zu zahlen, führt dies nicht zu einer als Sonderausgabe abziehbaren dauernden Last (Fortführung des , BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 609
BFH/NV 1992 S. 50 Nr. 8
CAAAA-94151

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